Benutzungsordnung

Die Bibliothek ist Eigentum der Politischen Gemeinde Schwerzenbach. Sie steht während den Öffnungszeiten der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.

1. Anzahl Medien pro Ausleihe
Die Anzahl der Medien bei der Ausleihe ist unbeschränkt.

2. Leihfrist
Die Leihfrist beträgt:
2 Wochen für DVDs / Bibliothek der Dinge
1 Woche für Zeitschriften
4 Wochen für alle übrigen Medien

3. Verlängerung
Eine Verlängerung der Medien ist grundsätzlich telefonisch, per E-Mail oder online möglich. Neuerscheinungen und reservierte Medien werden nicht verlängert.

4. Reservation                                                                                                                                                                                                                                                                     
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Wir benachrichtigen Sie, sobald Ihr gewünschtes Medium verfügbar ist. Bitte beachten Sie, dass pro Nutzer maximal zwei Reservationen gleichzeitig möglich sind. Diese Begrenzung dient dazu, unseren kostenlosen Service für alle zugänglich zu halten und die Abläufe effizient zu gestalten. Medien, welche nicht im Bestand sind, können, falls diese von allgemeinem Interesse sind, angeschafft werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung, wenn das gewünschte Medium zur Verfügung steht. Nicht abgeholte Medien werden eine Woche nach der Benachrichtigung wieder aus dem Reservierungssystem entfernt. Zeitschriften können leider nicht reserviert werden.

5. Mahnen
Bei Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer kostenpflichtig gemahnt. Nach der 3. Mahnung erfolgt eine Rechnungsstellung der ausgeliehenen Medien und eine Benutzersperre.

6. Behandlung der ausgeliehenen Medien
Spiele werden vom Bibliotheksteam kontrolliert und vollständig weitergegeben. Trotzdem sollten die ausgeliehenen Spiele zu Hause sofort auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit geprüft werden. Falls etwas fehlen sollte, teilen Sie dies bitte sofort dem Bibliotheksteam mit, damit
beim Vorbenutzer nachgefragt werden kann.

Beschädigte oder verlorene Medien müssen zum Neuwert plus Umtriebsentschädigung vergütet werden und dürfen nicht selber repariert werden. Bitte die Bibliothekarinnen beim Empfang der Medien auf allfällige Schäden aufmerksam machen.
Es ist selbstverständlich, dass Sie mit den Medien sorgfältig umgehen und diese in sauberem und tadellosem Zustand zurückbringen.
Für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger wird jede Haftung abgelehnt.

7. Nutzung der Rückgabebox und Haftung

Zur bequemen Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die Rückgabebox rund um die Uhr zur Verfügung. Wir leeren diese regelmässig, auch während der Schulferien mit Ausnahme der Weihnachtsferien. Da die Box nicht bewacht ist, bitten wir Sie, nur so viele Medien hineinzulegen, wie noch Platz vorhanden ist. Das Deponieren von Medien ist nicht gestattet. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.

Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe erst zum Zeitpunkt der Bearbeitung durch uns gültig wird. Da wir in der Regel Dienstags, Mittwochs, Donnerstags und Samstags geöffnet haben, kann es vorkommen, dass eine Mahngebühr entsteht, wenn Sie Medien nahe der Abgabefrist einwerfen und der nächste Öffnungstag erst später liegt. In einem solchen Fall wird der spätere Tag als Rückgabedatum erfasst.

Abschliessend weisen wir darauf hin, dass die Bibliothek sowie die Rückgabebox während der Weihnachtsferien vollständig geschlossen bleiben.