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Bibliothek Schwerzenbach

Benutzerordnung


Die Gemeindebibliothek ist Eigentum der Politischen Gemeinde Schwerzenbach. Sie steht während den Öffnungszeiten der ganzen Bevölkerung zur Verfügung.

1. Anzahl Medien pro Ausleihe
Die Anzahl Ausleihe der Bücher, CDs, Hörbücher, DVDs und Zeitschriften sind unbeschränkt.

2. Leihfrist
Die Leihfrist beträgt:

2 Wochen für DVDs
1 Woche für Zeitschriften
4 Wochen für alle übrigen Medien

3. Verlängerung
Eine Verlängerung der Medien ist grundsätzlich telefonisch, per E-Mail oder online möglich. Neuerscheinungen und reservierte Medien werden nicht verlängert. 

4. Reservation
Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Medien, welche nicht im Bestand sind, können, falls diese von allgemeinen Interesse sind, angeschafft werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung, wenn das gewünschte Medium zur Verfügung steht. 1 Woche nach Benachrichtigung werden nicht abgeholte Medien aus der Reservation genommen. Zeitschriften können nicht reserviert werden.

5. Mahnen
Bei Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer kostenpflichtig gemahnt. Nach der 3. Mahnung erfolgt eine Rechnungsstellung oder/und Benutzersperre.

6. Behandlung der ausgeliehenen Medien
Spiele werden vom Bibliotheksteam kontrolliert und vollständig weitergegeben. Trotzdem sollten die ausgeliehenen Spiele zu Hause sofort auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit geprüft werden. Falls etwas fehlen sollte, teilen Sie dies bitte sofort dem Bibliotheksteam mit, damit beim Vorbenutzer nachgefragt werden kann.
Beschädigte oder verlorene Medien müssen zum Neuwert plus Umtriebsentschädigung vergütet werden und dürfen nicht selber repariert werden. Bitte die Bibliothekarinnen beim Empfang der Medien auf allfällige Schäden aufmerksam machen.
Es ist selbstverständlich, dass Sie mit den Medien sorgfältig umgehen und diese in sauberem und tadellosem Zustand zurückbringen.
Für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger wird jede Haftung abgelehnt.


 
 

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